Erklärung zur Barrierefreiheit
Best Breathe Company S.L. hat sich verpflichtet, ihre Websites gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (im Folgenden: Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September) zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.best-breathe.com
Compliance-Status
Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September.
Nicht zugängliche Inhalte oder erkannte Fehler
Nichteinhaltung des Konformitätskriteriums 2.4.1 (Stufe A). Dieses Kriterium soll Nutzern, die sequenziell durch die Inhalte navigieren, einen direkteren Zugriff auf die Hauptinhalte der Website ermöglichen, indem der erste Link direkt dorthin führt. Aufgrund der Notwendigkeit, die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates) hinsichtlich der Einwilligung der Nutzer zur Verwendung von Cookies einzuhalten, kann der erste Link vor der Cookie-Einwilligung nicht zu den Inhalten führen, da er bis zur Annahme oder Ablehnung zum Cookie-Banner gehört.
Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 14. März 2024 erstellt.
Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine Selbsteinschätzung, die vom Digitalisierungsbeauftragten Difusión Comunicación Integral, SL, durchgeführt wurde.
Letzte Überprüfung der Erklärung: 14. März 2024.
Hinweise und Kontaktinformationen
Sie können Mitteilungen zu Zugänglichkeitsanforderungen (Artikel 10.2.a) des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September einreichen, wie zum Beispiel:
Melden Sie bitte alle potenziellen Verstöße dieser Website.
Melden Sie bitte alle Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte.
Senden Sie uns bitte weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website.
Über die folgenden Kanäle:
E-Mail: comercial@best-breathe.com
Telefon: 645 048 552
Sie können auch barrierefreie Informationen anfordern, die die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllen, entweder weil sie ausgeschlossen sind oder weil ihre Bereitstellung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde; oder Sie können eine Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen einreichen.
Mitteilungen, Anfragen nach barrierefreien Informationen und Beschwerden sollten über die oben genannten Verfahren an die Unternehmensleitung gerichtet werden.
Bewerbungsverfahren
Mit diesem Verfahren können Sie eine Beschwerde einreichen, um die Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Auskunft oder einer Beschwerde zu erfahren und anzufechten, die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu fordern, wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, oder darzulegen, warum Sie der Ansicht sind, dass die Antwort den erforderlichen Anforderungen nicht genügt.
Link zum Beschwerdeverfahren (Öffnet in einem neuen Fenster), das an die Generalunterdirektion für Webdienste, Transparenz und Datenschutz als die für die Zugänglichkeit dieses Ministeriums zuständige Einheit zu richten ist, oder, falls die Beschwerde auf eine Handlung der genannten Einheit zurückzuführen ist, an deren hierarchischen Vorgesetzten.
Optionaler Inhalt
Die aktuell sichtbare Version dieser Website stammt vom März 2024, und der zu diesem Zeitpunkt geltende Grad an Barrierefreiheit wurde überprüft.
Ab diesem Datum werden täglich Teilprüfungen neuer oder geänderter Webinhalte durchgeführt, sowohl von Vorlagen als auch von den endgültig veröffentlichten Seiten und Dokumenten, um die Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September sicherzustellen.
Zur Erleichterung der Barrierefreiheit werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:
Verwendung von Alternativtexten in Bildern
Links liefern Details zur Funktion oder zum Ziel des Hyperlinks
Nutzung der W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.